Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) 

HOUSEofGROWTH – eine Marke der AXRO GmbH  |  Stand: 02.07.2026 

 

ALLGEMEINER TEIL (gilt für Unternehmer und Verbraucher) 

  • 1 Geltungsbereich und Anbieter 

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der digitalen Lernplattform HOUSEofGROWTH sowie über die Bereitstellung von Online-Kursen, Trainings, Live-Formaten und digitalen Lernmodulen (nachfolgend zusammen „Leistungen“) zwischen der AXRO GmbH, handelnd unter der Marke HOUSEofGROWTH (nachfolgend „HoG.“), und ihren Kunden. 

(2) Vertragspartner des Kunden ist die AXRO GmbH, Schnackenburgallee 183–201, 22525 Hamburg. HOUSEofGROWTH ist eine Marke der AXRO GmbH. Die vollständigen Anbieterangaben (u. a. Handelsregister, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und Vertretungsberechtigte) sind im Impressum unter houseofgrowth.de abrufbar. Kontakt für vertragliche Erklärungen: [email protected]. 

(3) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). 

(4) Es gelten ausschließlich diese AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als HoG ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. 

(5) Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung dieser AGB. 

  • 2 Vertragsschluss 

(1) Die Darstellung der Kurse und Module auf der Plattform stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Bestellung. 

(2) Durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ (oder eines gleichlautenden Buttons) gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählte Leistung ab. Zuvor kann der Kunde seine Eingaben in der Bestellübersicht prüfen und korrigieren. 

(3) HoG bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Vertrag kommt mit Zugang der ausdrücklichen Auftragsbestätigung oder mit der Freischaltung der Leistung zustande, je nachdem, was zuerst eintritt. 

(4) HoG sendet dem Kunden nach der Bestellung eine Bestätigung mit den Bestelldaten sowie diesen AGB in Textform (per E-Mail) zu. 

  • 3 Leistungsumfang 

(1) HoG stellt über die digitale Lernplattform Online-Kurse und digitale Lernmodule in den Bereichen Power BI, Microsoft Fabric, Tabular Editor, Business Intelligence sowie Führungs- und Methodenkompetenzen bereit. 

(2) Der konkrete Inhalt und Umfang der Leistung ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf der Plattform zum Zeitpunkt der Bestellung. 

(3) Der Zugang bezieht sich auf die konkret gebuchten Module. Ein Anspruch auf Zugang zu nicht gebuchten Inhalten besteht nicht. 

(4) HoG ist berechtigt, Kursinhalte zu aktualisieren, zu ergänzen oder anzupassen, soweit dies zur Wahrung der Qualität, Aktualität oder aus technischen bzw. rechtlichen Gründen erforderlich ist und der vertraglich geschuldete Leistungszweck nicht nachteilig verändert wird. Über Aktualisierungen digitaler Inhalte informiert HoG den Kunden im gesetzlich vorgesehenen Umfang (§ 327f BGB). 

(5) Termine für Live-Formate werden auf der Plattform bekannt gegeben. Ein Anspruch auf einen bestimmten Termin oder eine bestimmte trainierende Person besteht nicht; HoG kann Termine aus wichtigem Grund verschieben und stellt in diesem Fall einen gleichwertigen Ersatztermin bereit. 

  • 4 Zertifikate 

(1) Nach Abschluss eines Kurses stellt HoG dem Kunden ein HOUSEofGROWTH-Zertifikat als Nachweis der erworbenen Fähigkeiten aus. 

(2) Das Zertifikat bestätigt den Abschluss des jeweiligen Kurses; es handelt sich nicht um einen staatlich anerkannten Abschluss. Soweit für einzelne Kurse ein Abschlussquiz oder Abschlussprojekt vorgesehen ist, setzt die Ausstellung dessen Bearbeitung voraus. Die jeweiligen Voraussetzungen werden auf der Plattform bekannt gegeben. 

  • 5 Vertragslaufzeit, automatische Verlängerung und Kündigung 

(1) Der Zugang zu den gebuchten Modulen wird für eine Erstlaufzeit von zwölf (12) Monaten ab Freischaltung gewährt (nachfolgend „Abonnement“). 

(2) Das Abonnement verlängert sich automatisch um jeweils weitere zwölf (12) Monate, wenn es nicht mit einer Frist von vier (4) Wochen zum Ablauf der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird. Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail). 

(3) Für Verbraucher, die den Vertrag online abgeschlossen haben, stellt HoG auf der Website eine leicht zugängliche Kündigungsmöglichkeit über eine Kündigungsschaltfläche („Kündigungsbutton“) gemäß § 312k BGB bereit. HoG bestätigt den Zugang der Kündigung sowie den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung in Textform. 

(4) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt (§ 6). 

  • 6 Außerordentliche Kündigung 

(1) Jede Partei kann den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Ein wichtiger Grund für den Kunden liegt insbesondere vor, wenn HoG wesentliche Vertragspflichten schwerwiegend verletzt oder die Plattform aus von HoG zu vertretenden Gründen über einen zusammenhängenden Zeitraum von mehr als 30 Tagen nicht nutzbar ist. 

(2) Ein wichtiger Grund für HoG liegt insbesondere vor, wenn der Kunde 

  • trotz Mahnung länger als 30 Tage mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist, 
  • schwerwiegend oder wiederholt gegen §§ 9 bis 12 dieser AGB verstößt, 
  • Zugangsdaten oder Inhalte unbefugt an Dritte weitergibt oder 
  • die Plattform missbräuchlich oder rechtswidrig nutzt. 

(3) Beruht die Kündigung auf einem vom Kunden zu vertretenden Grund, besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Entgelte für die laufende Vertragsperiode. 

  • 7 Preise und Zahlungsbedingungen 

(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Plattform angezeigten Preise. Gegenüber Verbrauchern verstehen sich die Preise als Endpreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Gegenüber Unternehmern verstehen sich die Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. 

(2) Das Entgelt für die Erstlaufzeit sowie für jede Verlängerungsperiode ist jeweils im Voraus fällig (Vorauszahlung). Die Freischaltung erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang bzw. erfolgreicher Autorisierung der Zahlung. 

(3) Bei einer automatischen Verlängerung wird das für die Folgeperiode geltende Entgelt zu Beginn der Verlängerungsperiode über das vom Kunden hinterlegte Zahlungsmittel eingezogen. 

(4) Die automatische Verlängerung erfolgt jeweils zu den zuletzt vom Kunden bestätigten Konditionen, insbesondere zum bei Vertragsschluss bzw. bei der letzten Verlängerung vereinbarten Entgelt. Eine einseitige Preiserhöhung für Verlängerungsperioden erfolgt nicht. 

(5) Gegenüber Unternehmern gilt: Zahlung auf Rechnung kann nach gesonderter Vereinbarung angeboten werden; die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes vereinbart ist. 

  • 8 Zahlungsarten, Verzug und Aufrechnung 

(1) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister der Plattform. HoG bietet insbesondere folgende Zahlungsarten an: 

  • Kredit- und Debitkarten (u. a. Visa, Mastercard, American Express, Discover, UnionPay) 
  • Apple Pay und Google Pay 
  • PayPal 
  • Klarna bzw. Rechnungs-/Ratenkauf („Buy Now, Pay Later“), soweit angeboten 
  • Rechnung (nur für Unternehmer nach Vereinbarung) 

Welche Zahlungsarten im Einzelfall zur Verfügung stehen, wird im Bestellprozess angezeigt. Für die über Drittanbieter (z. B. Klarna, PayPal) abgewickelten Zahlungen gelten ergänzend deren Bedingungen. 

(2) Die Belastung des gewählten Zahlungsmittels erfolgt bei Vertragsschluss bzw. zu Beginn jeder Verlängerungsperiode. Bei Lastschriftverfahren wird der Kunde über den Zeitpunkt des Einzugs im gesetzlich bzw. mit dem Zahlungsdienstleister vereinbarten Rahmen informiert. 

(3) Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, ist HoG berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (bei Verbrauchern 5 Prozentpunkte, bei Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) sowie angemessene Mahnkosten geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt. 

(4) HoG ist berechtigt, den Zugang für die Dauer eines Zahlungsverzugs nach vorheriger Ankündigung zu sperren. 

(5) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von HoG anerkannt sind. Dies gilt gegenüber Verbrauchern nicht für Gegenansprüche aus demselben Vertragsverhältnis. 

TECHNISCHE UND NUTZUNGSBEZOGENE BEDINGUNGEN 

  • 9 Technische Voraussetzungen 

(1) Für die Nutzung der Plattform sind insbesondere erforderlich: 

  • eine stabile Internetverbindung (empfohlen mindestens 16 Mbit/s) 
  • ein aktueller Webbrowser (z. B. Chrome, Firefox, Safari, Edge) mit aktiviertem JavaScript 
  • eine Bildschirmauflösung von mindestens 1280 × 720 Pixel 
  • Lautsprecher oder Kopfhörer für Video-Lektionen 

(2) Für die praktische Umsetzung der Lerninhalte können zusätzliche Programme oder Lizenzen Dritter (z. B. Microsoft Power BI) erforderlich sein. Deren Beschaffung und Kosten liegen im Verantwortungsbereich des Kunden. 

  • 10 Verfügbarkeit der Plattform 

(1) HoG stellt die Plattform mit einer Verfügbarkeit von 98 % im Jahresmittel bereit. Hiervon ausgenommen sind Zeiten geplanter Wartung, Störungen außerhalb des Verantwortungsbereichs von HoG sowie Fälle höherer Gewalt. 

(2) Geplante Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb der üblichen Nutzungszeiten durchgeführt und, soweit zumutbar, mindestens 48 Stunden im Voraus angekündigt. 

(3) Bei einer erheblichen, von HoG zu vertretenden Nichtverfügbarkeit stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte zu; die Regelungen zu Gewährleistung und Haftung (§§ 15 ff.) bleiben unberührt. 

  • 11 Nutzerkonten und Zugangsrechte 

(1) Der Kunde erhält nach Vertragsschluss und Freischaltung Zugangsdaten für ein persönliches Nutzerkonto. Die Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln und dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. 

(2) Der Kunde ist verpflichtet, HoG unverzüglich zu informieren, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung seines Kontos bestehen. Der Kunde haftet für Aktivitäten unter seinen Zugangsdaten, es sei denn, er hat die missbräuchliche Nutzung nicht zu vertreten. 

(3) Die Zugänge sind personengebunden (Named User). Eine gleichzeitige Nutzung eines Zugangs durch mehrere Personen ist nicht gestattet. 

  • 12 Urheberrecht, Nutzungsrechte und Nutzerverhalten 

(1) Alle Kursinhalte (Videos, Texte, Beispieldateien, Grafiken u. a.) sind urheberrechtlich geschützt. Die Rechte liegen bei HoG oder ihren Lizenzgebern. 

(2) HoG räumt dem Kunden für die Dauer des Abonnements ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht ein, die Inhalte zum eigenen Lernzweck zu nutzen. 

(3) Untersagt sind insbesondere: die Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe der Inhalte über den vertraglichen Zweck hinaus, der Download oder Mitschnitt von Video-Lektionen (soweit nicht ausdrücklich erlaubt), die Weitergabe von Zugangsdaten oder Inhalten an Dritte sowie jede kommerzielle Verwertung der Inhalte. 

(4) Der Kunde nutzt die Plattform ausschließlich im Rahmen der geltenden Gesetze. Untersagt sind insbesondere das Hochladen oder Verbreiten schädlicher Software, unerlaubte Werbung oder Spam, das Umgehen technischer Schutzmaßnahmen sowie die Belästigung oder Diskriminierung anderer Nutzer. 

(5) In Community-Funktionen (z. B. Foren, Kommentare) verpflichtet sich der Kunde zu einem respektvollen Umgang. Beiträge dürfen nicht gegen gesetzliche Bestimmungen verstoßen. HoG ist berechtigt, rechtswidrige oder unangemessene Beiträge zu entfernen. 

(6) Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen ist HoG berechtigt, den Zugang zu sperren; weitergehende Rechte (insbesondere außerordentliche Kündigung nach § 6 und Schadensersatz) bleiben unberührt. 

GEWÄHRLEISTUNG, HAFTUNG UND DATENSCHUTZ 

  • 13 Aktualisierungen digitaler Inhalte 

(1) HoG. stellt während der Vertragslaufzeit die Aktualisierungen bereit, die erforderlich sind, um die vertragsgemäße Nutzbarkeit der digitalen Inhalte zu erhalten (§ 327f BGB). Dies umfasst insbesondere Aktualisierungen, die die technische Abrufbarkeit und Wiedergabe der Lerninhalte (z. B. Videowiedergabe im Browser) sowie die Sicherheit der Plattform gewährleisten. 

(2) Eine fortlaufende inhaltliche Aktualisierung der Kurse auf neue Versionen der behandelten Software oder auf geänderte Marktstandards schuldet HoG. nur, soweit dies ausdrücklich vereinbart oder in der jeweiligen Leistungsbeschreibung zugesagt ist. Im Übrigen wird der Kurs in dem zum Zeitpunkt der Bereitstellung aktuellen inhaltlichen Stand geschuldet. 

(3) Setzt die Nutzung der Inhalte eine bestimmte technische Umgebung des Kunden voraus (vgl. § 9), so haftet HoG. nicht für Mängel, die allein darauf beruhen, dass der Kunde eine von HoG. bereitgestellte Aktualisierung oder eine vorausgesetzte technische Anpassung (z. B. Verwendung eines aktuellen Browsers) trotz Hinweises und angemessener Frist nicht vornimmt. 

  • 14 Gewährleistung 

(1) Für die Bereitstellung digitaler Inhalte und digitaler Dienstleistungen gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, gegenüber Verbrauchern insbesondere die §§ 327 ff. BGB. 

(2) Bei Mängeln kann der Kunde Nacherfüllung verlangen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder verweigert HoG sie, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften den Preis mindern oder den Vertrag beenden bzw. zurücktreten und ggf. Schadensersatz nach § 15 verlangen. 

(3) Gegenüber Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche zwölf (12) Monate ab Bereitstellung. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen (vgl. § 21). 

  • 15 Haftung 

(1) HoG haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, im Rahmen einer übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz. 

(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. 

(3) Im Übrigen ist die Haftung von HoG ausgeschlossen. 

(4) Die Lerninhalte dienen der Wissensvermittlung. HoG schuldet die vertragsgemäße Bereitstellung der Inhalte, nicht jedoch einen bestimmten Lern-, Anwendungs- oder wirtschaftlichen Erfolg. Für Ergebnisse, die auf der eigenen Umsetzung oder Anwendung der Inhalte durch den Kunden beruhen, wird nach Maßgabe der vorstehenden Absätze gehaftet. 

(5) Soweit die Haftung von HoG ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von HoG. 

  • 16 Datenschutz 

(1) HoG verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der DSGVO und dem BDSG. Verarbeitet werden insbesondere Bestands-, Zahlungs- und Nutzungsdaten (z. B. Name, E-Mail, Zahlungsdaten, Lernfortschritt, technische Daten). 

(2) Einzelheiten zur Verarbeitung, zu den Rechtsgrundlagen sowie zu den Betroffenenrechten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung: https://www.houseofgrowth.de/datenschutz. 

(3) Zur Erbringung der Leistungen setzt HoG Auftragsverarbeiter ein (z. B. für Hosting und Zahlungsabwicklung). Mit diesen bestehen Verträge nach Art. 28 DSGVO. 

(4) Die Plattform verwendet Cookies und vergleichbare Technologien; Einzelheiten und Einwilligungsmöglichkeiten ergeben sich aus der Cookie-Richtlinie: [LINK ZUR COOKIE-RICHTLINIE]. 

SCHLUSSBESTIMMUNGEN 

  • 17 Änderungen dieser AGB 

(1) HoG kann diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, soweit dies zur Anpassung an veränderte Umstände erforderlich ist und der Kunde hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. 

(2) Änderungen werden dem Kunden mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Inkrafttreten in Textform mitgeteilt. Die Mitteilung enthält einen Hinweis auf das Widerspruchsrecht und die Folgen des Schweigens. 

(3) Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die geänderten AGB als angenommen. Widerspricht der Kunde, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; HoG kann den Vertrag in diesem Fall zum Ablauf der laufenden Vertragsperiode kündigen. 

  • 18 Anwendbares Recht und Gerichtsstand 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dem Verbraucher der durch zwingende Bestimmungen des Rechts seines Aufenthaltsstaats gewährte Schutz nicht entzogen wird. 

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg. HoG ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. 

(3) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. 

  • 19 Salvatorische Klausel 

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. 

(2) Anstelle einer unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung. 

BESONDERER TEIL – REGELUNGEN FÜR VERBRAUCHER (B2C) 

Die folgenden Regelungen gelten ergänzend und, soweit sie abweichen, vorrangig, sofern der Kunde Verbraucher im Sinne von § 13 BGB ist. 

  • 20 Widerrufsrecht und Erlöschen bei digitalen Inhalten 

(1) Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der separaten Widerrufsbelehrung, die dem Verbraucher vor Vertragsschluss zur Verfügung gestellt wird. 

(2) Das Widerrufsrecht erlischt bei Verträgen über die Bereitstellung nicht auf einem körperlichen Datenträger befindlicher digitaler Inhalte gemäß § 356 Abs. 5 BGB vorzeitig, wenn HoG mit der Ausführung des Vertrages begonnen hat und der Verbraucher 

  • ausdrücklich zugestimmt hat, dass HoG mit der Ausführung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und 
  • seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch diese Zustimmung mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert, und 
  • HoG ihm eine Bestätigung des Vertrages nach § 312f BGB zur Verfügung gestellt hat. 

(3) Diese Zustimmung und Bestätigung erfolgt im Bestellprozess durch Anklicken folgender Erklärung: 

☐ Ich verlange ausdrücklich, dass House of Growth mit der Ausführung des Vertrages (Freischaltung der gebuchten Module) bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist beginnt. Mir ist bekannt, dass ich mit Beginn der Ausführung mein Widerrufsrecht verliere. 

(4) Erteilt der Verbraucher diese Zustimmung nicht, erfolgt die Freischaltung erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist. Widerruft der Verbraucher vor der Freischaltung, erstattet HoG bereits geleistete Zahlungen vollständig; ein Wertersatz fällt nicht an. 

  • 21 Besondere Gewährleistungsrechte für Verbraucher 

(1) Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für digitale Produkte nach §§ 327 ff. BGB uneingeschränkt. 

(2) Bei der dauerhaften Bereitstellung digitaler Inhalte während der Vertragslaufzeit haftet HoG dafür, dass die Inhalte während des gesamten Bereitstellungszeitraums vertragsgemäß sind. Für einen Mangel, der sich während dieses Zeitraums zeigt, gelten die gesetzlichen Vermutungs- und Beweislastregeln (§ 327k BGB). 

  • 22 Kündigung durch Verbraucher (Kündigungsbutton) 

(1) Verbraucher, die das Abonnement über die Website abgeschlossen haben, können jederzeit über die auf der Website bereitgestellte Kündigungsschaltfläche („Verträge hier kündigen“) gemäß § 312k BGB kündigen. 

(2) HoG bestätigt Inhalt, Datum und Uhrzeit des Zugangs der Kündigung sowie den Zeitpunkt, zu dem das Vertragsverhältnis endet, unverzüglich in Textform. 

  • 23 Verbraucherstreitbeilegung 

HoG ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht verpflichtet und nicht bereit (§ 36 VSBG). Das Recht des Verbrauchers, staatliche Gerichte anzurufen, bleibt unberührt.